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   VG Neustadt, 15.03.2002 - 4 K 939/01.NW   

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https://dejure.org/2002,32383
VG Neustadt, 15.03.2002 - 4 K 939/01.NW (https://dejure.org/2002,32383)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15.03.2002 - 4 K 939/01.NW (https://dejure.org/2002,32383)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15. März 2002 - 4 K 939/01.NW (https://dejure.org/2002,32383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung einer höheren Hilfe zum Lebensunterhalt; Berücksichtigung des Vermögens beider Ehegatten; Voraussetzungen eines "Nicht-Getrenntlebens" der Ehegatten; Fortbestehen der Lebensgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93

    Sozialhilfe - Ehegatten - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheim - Getrenntleben -

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2002 - 4 K 939/01
    Er bestimmt sich vielmehr eigenständig nach Sinn und Zweck des § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BSHG und seinem Zusammenhang mit § 2 BSHG (vgl. BVerwG FEVS 45, 447 zu dem Begriff des Getrenntlebens in § 28 BSHG; Roscher in: LPK, Kommentar zum BSHG, 5. Auflage 1998, § 11 Rdnr.7) mit der Folge, dass die strengen Trennungsregeln des § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht zu beachten sind.

    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehepartner nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht nur vorübergehend aufgehoben ist (BVerwG FEVS 45, 447, 449; Niedersächsisches OVG FEVS 37, 324; OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 48, 352).

    Aus den kennzeichnenden Gesamtumständen des Einzelfalles muss sich ergeben, dass mindestens einem Ehegatten der Wille zur Fortsetzung einer Lebens"gemeinschaft" fehlt, er vielmehr den Willen hat, sich vom anderen Ehegatten unter Aufgabe dieser Gemeinschaft auf Dauer zu trennen (BVerwG FEVS 45, 447).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2002 - 4 K 939/01
    Denn bei einer Familie mit sieben Mitgliedern ist sozialhilferechtlich von einem Wohnraumbedarf von 130 qm auszugehen (vgl. BVerwG, NJW 1993, 3153; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 12 B 11739/96. OVG -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1997 - 8 A 5182/95

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides; Zuständigkeit der Behörde; Erklärung

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2002 - 4 K 939/01
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehepartner nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht nur vorübergehend aufgehoben ist (BVerwG FEVS 45, 447, 449; Niedersächsisches OVG FEVS 37, 324; OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 48, 352).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2002 - 4 K 939/01
    Was das Verhältnis des Hilfesuchenden zu seinem Ehegatten angeht, muss daher faktisch eine ihre Beziehung prägende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft vorhanden sein (vgl. BVerfGE 87, 234, 264: "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft").
  • VG Neustadt, 15.03.2002 - 4 K 2064/01

    Anspruch auf Bewilligung zusätzlicher Hilfe zum Lebensunterhalt unter

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf das Verfahren 4 K 939/01.NW Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung verwies der Kreisrechtsausschuss auf den Widerspruchsbescheid vom gleichen Tage in dem Verfahren KRA 39/01 (s. hierzu das Verfahren 4 K 939/01.NW).

    Zur Begründung verweist das Gericht zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil vom gleichen Tage in dem ebenfalls von dem Kläger geführten Verfahren 4 K 939/01.NW.

  • VG Kassel, 23.01.2004 - 7 G 108/04
    Die Kammer hat insoweit bereits mit Beschluss vom14.08.2003 in dem Verfahren 7 G 1654/03 unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Neustadt vom 15.03.2002 - 4 K 939/01 NW - bereits folgendes ausgeführt:.
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